Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen ChromTermo und unseren Kunden für die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Letzte Aktualisierung: 2. September 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
ChromTermo
Musterstraße 24
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 58401269
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebot
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
2.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
2.4 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
3.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3.4 Preisanpassung
Bei Dauerverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr behält sich der Auftragnehmer vor, die Preise entsprechend der allgemeinen Kostensteigerung anzupassen. Preiserhöhungen werden mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt.
§ 4 Ausführung der Leistungen
4.1 Leistungsort und -zeit
Die Reinigungsleistungen werden zu den vereinbarten Zeiten am vereinbarten Ort erbracht. Änderungen bedürfen der gegenseitigen Absprache.
4.2 Zugang
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind. Kosten für Wartezeiten aufgrund verwehrten Zugangs gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Betriebsmittel
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Strom und Wasser werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4.4 Reinigungsmittel
Es werden umweltfreundliche und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel verwendet. Bei besonderen Anforderungen (Allergien, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, dies vor Vertragsbeginn mitzuteilen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Zugang und Erreichbarkeit
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und ist während der Geschäftszeiten für Rückfragen erreichbar.
5.2 Aufräumen
Die zu reinigenden Räumlichkeiten sind vor Beginn der Reinigungsarbeiten aufzuräumen. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind zu entfernen oder zu sichern.
5.3 Besondere Hinweise
Der Auftraggeber teilt besondere Umstände (empfindliche Oberflächen, Allergien, Sicherheitsbestimmungen) vor Leistungsbeginn mit.
5.4 Schadensanzeige
Erkennbare Mängel oder Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach der Reinigung, schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung und Versicherung
6.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
6.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Schäden an Gegenständen ist die Haftung auf den Zeitwert beschränkt.
6.3 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Auf Verlangen wird eine Versicherungsbestätigung vorgelegt.
6.4 Schlüsselversicherung
Überlassene Schlüssel sind durch eine spezielle Schlüsselversicherung abgedeckt. Der Auftraggeber wird über alle schlüsselrelevanten Bestimmungen informiert.
§ 7 Gewährleistung und Nachbesserung
7.1 Gewährleistungsanspruch
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
7.2 Mängelbehebung
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Leistung unverzüglich und kostenlos nachbessern. Bei wiederholter vergeblicher Nachbesserung kann der Auftraggeber eine angemessene Preisminderung verlangen.
7.3 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erbringung der Leistung. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Dauerverträge verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern nicht gekündigt wird.
8.2 Ordentliche Kündigung
Dauerverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
8.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug von mehr als einem Monat.
8.4 Folgen der Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits entstandene Kosten zu erstatten. Überlassene Schlüssel sind unverzüglich zurückzugeben.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.
9.2 Datenschutz
Der Auftragnehmer beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur im zur Vertragserfüllung notwendigen Umfang verarbeitet.
9.3 Mitarbeiterverpflichtung
Alle mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter werden auf die Schweigepflicht und den Datenschutz verpflichtet.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemie) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Dies gilt auch für wesentliche Zulieferer.
Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Dauert die höhere Gewalt länger als 4 Wochen an, können beide Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Rechtswahl
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention.
11.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgebend.
§ 12 Besondere Bestimmungen für verschiedene Leistungsarten
12.1 Unterhaltsreinigung
Bei regelmäßiger Unterhaltsreinigung erfolgt die Leistungserbringung nach einem festgelegten Reinigungsplan. Änderungen des Rhythmus bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
12.2 Grundreinigung
Grundreinigungen werden nach vorheriger Besichtigung und Absprache durchgeführt. Der genaue Leistungsumfang wird in einem separaten Leistungsverzeichnis festgehalten.
12.3 Sonderreinigungen
Sonderreinigungen (z.B. nach Wasserschäden, Renovierungen) werden individuell kalkuliert und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
12.4 Notdienst
Notdienste außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden mit einem Zuschlag von 50% berechnet. An Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100%.